Warum Erbrecht?
Die Frage aller Fragen: Warum Erbrecht? Wozu ein Testament (Einzeltestament, Berliner Testament, sog. ,,Behindertentestament", eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung, eine Betreuungsvollmacht? Braucht man das alles? Nicht notwendigerweise, aber im Fall der Fälle ist es besser das zu haben. Ebenso wenn es um einen Testamentseröffnungsantrag oder einen Erbscheinsantrag oder in einem möglichen Erbprozess um Pflichtteilsansprüche, Erbengemeinschaften, etc. geht, ist es gut einen Erbrechtler an der Seite zu haben.
Der tiefere Sinn
Wer sind wir, woher kommen wir, wohin gehen wir?
Wenn in der zweiten Lebenshälfte (gefühlt um den 50. Geburtstag, weil wir alle 100 werden) erstmals über ein Testament nachgedacht wird, so war es auch bei mir, denkt man: das ging aber schnell, schon 50 Jahre und nanu, wer weiß ob ich 100 Jahre alt werde? Nun fängt man an Bilanz zu ziehen und man weiß: Das letzte Hemd hat keine Taschen, gestorben wird immer und Sterben macht Erben! Dann beginnt das Nachdenken: Was bleibt und wer soll es bekommen?
Aber keine Sorge, am Ende dieser Überlegungen, die durchaus mehrere Tage und schlaflose Nächte dauern können, findet man die Antwort. Auf diesem Weg begleite ich meine Mandanten mit meinem Erfahrungswissen